Die Siedlungsqualität der Talsole um die Gorenmattstrasse ist geprägt durch den Teilzonenplan Schafmatten-Gorenmatten von 1963 mit seinen freistehenden Einzelgebäuden. Entsprechend den damaligen Präferenzen der Siedlungsentwicklung wurden die zonengemässen Nutzungen im Inneren der Parzellen gestapelt und die Schaffung eines zwischen den Baukörpern fliessenden Freiraums mit einem Bonus belohnt.
→ Nutzungspläne der Gemeinde Binningen
Die Berechtigung für einen solchen Bonus ist beim Teil A des Zonenplans auf Grund der geringen Parzellentiefe nicht möglich.
Vorgeschlagen werden zwei langgestreckte Baukörper entlang der Bottmingerstrasse - eine Art Blockrandbebauung. Der Freiraum gegenüber der Bottmingerstrasse beschränkt sich auf die Zufahrtsstrasse zur Einstellhalle Bottmingerstrasse 50/52. Grüner Freiraum, der einen Filter vor den 6- und 7-geschossigen Fassaden bilden könnte, ist nicht möglich. Der grüne Freiraum ist auf den Flusslauf des Birsig beschränkt. Dort bestimmen übergeordnete Gesetze die Abstände.
Der Teil A wird im Quartierplanreglement der Zentrumszone zugeordnet. Dies widerspricht Binningens „Strategie der räumlichen Entwicklung“ von 2006. Darin wird die Bildung attraktiver Quartierzentren entlang der Gorenmattstrasse und entlang der Baslerstrasse zwischen Oberdorf und Schloss propagiert. Das Gebiet dazwischen wird als Gebiet für städtisches Wohnen mit einer angestrebten hohen Baudichte definiert. Unter verdichtetem städtischen Wohnen muss mit Blick auf die Stadt Basel eine Blockrandbebauung mit 3 - 5 oberirdischen Vollgeschossen verstanden werden (2-4 Vollgeschosse nach Lesart des Teilzonenplans).
→ Gemeinde Binningen, Strategie der räumlichen Entwicklung, 2006
→ Vieviel Vollgeschosse sind an diesem Ort städtebaulich verträglich?
→ Dokumente zur Quartierplanung Spiesshöfli auf der Webseite der Gemeinde
Emil Rysler
Ich bin nicht gegen eine zonenverträgliche Bebauung und neuen Wohnraum entlang der Bottmingerstrasse.
Ich bin für ein lebenswertes Binningen.