Immer wieder wird das Eisenbahngesetz vorgeschoben, um Übergänge aufzuheben und die Verkehrsteilnehmer zu trennen. Das ist sicher richtig für eine Überlandbahn. Für eine Tramlinie, für die das Eisenbahngesetz auch gilt, sieht das allerdings anders aus ("In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen"). ➝ Wikipedia zum Eisenbahngesetz
Wollen wir wirklich eine Überlandbahn mitten in Binningen?
Kann dieser Abschnitt als Tram betrieben den Pendlerstrom nicht ebenso gut bewältigen?
Was sich Binningen – einwohnermässig eine Stadt - gefallen lassen soll, wäre nur eine Kurzstreckenfahrt weiter in der Stadt Basel nicht denkbar. In der Steinentorstrasse teilen sich die BLT-Linien 10 und 17 und die BVB-Linien 6 und 16 den Strassenraum mit den übrigen Verkehrsteilnehmern - ohne die baulichen Einschränkungen einer Überlandbahn.
Sie glauben, dass das auf der Landschaft nicht möglich ist, weil die ehemalige Birsigtalbahn ja eine Eisenbahn ist? Schauen Sie nach Reinach zur ehemaligen Trambahn Basel-Aesch: gemeinsame Nutzung des Strassenraums im Zentrum (das Eisenbahngesetz lässt dies zu), grosszügige Übergänge und Stationen in den Abschnitten zwischen dem Zentrum und den Nachbarorten.
Es kommt noch besser. Führerlos soll dereinst Oberdorf - „wo der Fussgänger und die Bahn die Verkehrsfläche gemeinsam benützen“ - von der Waldenburgerbahn durchquert werden. BLT-Direktor Andreas Büttiker sagt, dass er mit dem Projekt einer autonom fahrenden Bahn „den Aufbruchgeist wecken will, den das Baselbiet so nötig hat“ (BaZ Basler Zeitung vom 1.4.17).
Helfen Sie mit, dass der Doppelspurausbau nicht zu einer Überlandtrasse wird, mit dem das südliche Zentrum zerschnitten, das Bruderholz vom restlichen Binningen abgetrennt wird.
Der Widerstand richtet sich nicht gegen den Ausbau auf Doppelspur.
Der Widerstand richtet sich gegen eine unsensible Planung, die sich um die örtlichen Bedürfnisse foutiert und damit das südliche Zentrum von Binningen zerstören wird.
Die Beispiele zeigen, dass es auch anders geht.